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Ausübung des Rechtes

См. также в других словарях:

  • Beugung des Rechtes — aus Parteilichkeit (verletzte Richterpflicht, Syndikatsverbrechen, Crimen syndicatus), Amtsverbrechen (s. d.), das darin besteht, daß ein Richter in einem bürgerlichen Rechtsstreit durch Nichtausübung oder gesetzwidrige Ausübung seines Amtes in… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Liste der Delikte des österreichischen Strafgesetzbuches — Diese Liste enthält alle Straftatbestände des österreichischen Strafgesetzbuches[1] samt Strafrahmen und sachlicher Zuständigkeit. Inhaltsverzeichnis 1 Erster Abschnitt Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben 2 Zweiter Abschnitt… …   Deutsch Wikipedia

  • Frankenreich als Hegemonialmacht des Abendlandes: Karolingerreich —   Der Aufstieg der Karolinger   Die Teilung des Frankenreichs nach Dagoberts I. Tod war nur möglich, weil der Adel, dem künftig eine immer gewichtigere Rolle im Machtgefüge zufiel, die Erbregelung akzeptierte und mit trug. In Austrasien wurde… …   Universal-Lexikon

  • Obergericht des Kantons Solothurn — Das Obergericht ist im Kanton Solothurn das höchste Gericht des kantonalen Instanzenzugs, an das Entscheide der ersten Instanz, der Amtsgerichte, zur Neubeurteilung weitergezogen werden können. Sein Sitz ist die Hauptstadt Solothurn und es sorgt… …   Deutsch Wikipedia

  • Artikel 140 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland — ist die wichtigste staatskirchenrechtliche Bestimmung des deutschen Grundgesetzes. Wortlaut Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes. Die in Bezug… …   Deutsch Wikipedia

  • Generalkapitel des Zisterzienserordens — Das Generalkapitel (lat. „capitulum abbatum“) ist eine Versammlung der Äbte und heute auch Äbtissinnen aller Zisterzen. Der Ausdruck ist inzwischen in vielen Orden bekannt, hat seinen Ursprung aber im 12. Jahrhundert im Verfassungstext der… …   Deutsch Wikipedia

  • Caper — (Caperschiff, engl. Privateer, franz. Armateur), Schiffe, welche zu Kriegszeiten mit Erlaubniß des kriegführenden Staates von Privaten ausgerüstet werden, um der feindlichen Macht durch Angriffe auf ihre Kriegs od. Handelsflotte Schaden zuzufügen …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Verlagsrecht — (engl. Copyright) im weitern Sinn ist das jemand zustehende ausschließliche Recht, ein Geisteswerk, insbes. ein Werk der Literatur oder Tonkunst, zu vervielfältigen und gewerbsmäßig zu verbreiten. Dasselbe bildet von Rechts wegen einen… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • aufbringen — auf|brin|gen [ au̮fbrɪŋən], brachte auf, aufgebracht <tr.; hat: 1. durch gewisse Anstrengungen oder Bemühungen (eine bestimmte Menge von etwas) zur Verfügung haben: sie konnte das Geld für die Reise nicht aufbringen; das nötige Verständnis für …   Universal-Lexikon

  • Verjährung — (Praescriptio), jede Veränderung in den rechtlichen Befugnissen od. Verhältnissen, welche hauptsächlich als die gesetzliche Folge der eine Zeit lang fortgesetzten Ausübung od. Nichtausübung eines Rechtes anzusehen ist. Das allgemeine Erforderniß… …   Pierer's Universal-Lexikon

  • Preußen [1] — Preußen, 1) ursprünglich seit 1283 Staat des Deutschen Ordens, die Gegenden am südlichen Theil der Ostsee begreifend; wurde in dem Thorner Frieden 1466 in seiner größern westlichen Hälfte (West P.) an das Königreich Polen abgetreten, während die… …   Pierer's Universal-Lexikon

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